Dienstgrade/Funktionen in der Jugendfeuerwehr

Was sind Funktionsabzeichen?

Unter Funktionsabzeichen werden Abzeichen verstanden, die innerhalb einer Organisation bestimmte Funktionen angeben. Sie werden in aller Regel zusätzlich zu den Rangabzeichen oder Dienstgradabzeichen getragen.

Jugendwarte:

Die Jugendwarte der Jugendfeuerwehr erkennt man an dem Symbol der Jugendfeuerwehr auf den Schulterklappen. Diese sind für alle Belange der Jugendfeuerwehr zuständig und können euch immer weiterhelfen.

(stellv.) Stadtjugendfeuerwehrwart:

Der Standjugendfeuerwehrwart sowie die Stellvertretung kümmern sich um übergeordnete Angelegenheiten der Jugendfeuerwehr. Hierzu gehören die Aufnahmeanträge, die Interessensvertretung im Vorstand, Organisatorisches etc..

Was sind Dienstgrade?

Ein Dienstrang bezeichnet die Stellung einer Person innerhalb der Feuerwehr. Dienstgrade werden erst ab dem Dienst im aktiven Einsatzdienst vergeben.

Anbei erfolgt eine Übersicht welche Dienstgrade und Funktion entweder in der Jugendfeuerwehr Rhede zu finden sind, oder euch kurz nach Übernahme in die aktive Wehr verliehen werden:

Anwärter:

Nach Erreichen des 18. Lebensjahres und nach Aufnahme in die aktive Wehr hat man ein Jahr Probezeit. Mitglieder die aus der Jugendfeuerwehr übernommen werden überspringen diesen Dienstgrad.

Feuerwehrmann/-frau:

Nach Bestehen der Probezeit oder beim Wechsel von der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst.

Oberfeuerwehrmann/-frau:

Nach Bestehen der ersten Lehrgänge und 2 Jahren als Feuerwehrmann/-frau.

Hauptfeuerwehrmann/-frau:

Nach min. 5 Jahren als Oberfeuerwehrmann/-frau und regelmäßiger Dienstbeteiligung.

Unterbrandmeister/-in:

Nach min. 1 Jahr als Hauptfeuerwehrmann/-frau und Bestehen des ersten Führungslehrganges.

Hauptfeuerwehrmann/-frau:

Nach min. 2 Jahren als Unterbrandmeister/-in und bestehen des Gruppenführer-Lehrganges am Institut der Feuerwehr.

Oberbrandmeister/-in:

Nach min. 2 Jahren als Brandmeister/-in und regelmäßiger Dienstbeteiligung.

Hauptbrandmeister/-in:

Nach min. 5 Jahren als Oberbrandmeister/-in und regelmäßiger Dienstbeteiligung und Fortbildungen.

Brandinspektor/-in:

Mindestens Oberbrandmeister/-in und bestehen des Zugführer-Lehrganges am Institut der Feuerwehr.